Allgemeine Geschäftsbedingungen
der FJ-Living GmbH, Lukasstr. 27, 52070 Aachen, vertreten durch die Geschäftsführer Michael Franken und Marek Jordan (nachfolgend „Verwender“) zur Beherbergung von Personen.
Kontaktdaten des Verwenders: Tel: +49 (0)241 98093258
E-Mail: vermietung@wohnobjekte.info
Vertragssprache ist Deutsch.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern oder Betten zur Beherbergung sowie alle weiteren Leistungen und Lieferungen des Verwenders, die im Zusammenhang mit der Beherbergung erbracht werden.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).
1.3 Die AGB sind in den Räumlichkeiten des Verwenders bzw. auf dessen Website einsehbar. Mit Vertragsschluss erkennt der Vertragspartner diese Bedingungen an.
1.4 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verwenders untersagt.
1.5 Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn dies ausdrücklich und schriftlich mit dem Verwender vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
2.1 Ein Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn
- der Vertragspartner die Bereitstellung eines Zimmers oder Bettes telefonisch, per E-Mail oder Fax reserviert und
- der Verwender diese Reservierung schriftlich (z. B. per E-Mail, Fax oder auf Wunsch postalisch) bestätigt.
2.2 Handelt ein Dritter für den Vertragspartner (z. B. Reiseveranstalter, Reisebüro, Arbeitgeber), haftet dieser Dritte zusammen mit dem Vertragspartner gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
2.3 Verjährung
Für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Verwender gelten in jedem Fall die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Gegenüber Unternehmern (B2B) verjähren sämtliche vertraglichen Ansprüche gegen den Verwender in einem Jahr ab Kenntnisnahme gemäß § 199 Abs. 1 BGB, soweit gesetzlich zulässig.
Gegenüber Verbrauchern (B2C) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung
3.1 Der Verwender ist verpflichtet, die vom Vertragspartner gebuchten Zimmer bzw. Betten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die ggf. in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden oder vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt ebenso für Leistungen und Auslagen des Verwenders an Dritte, die auf Veranlassung des Vertragspartners erbracht werden.
3.3 Fälligkeit: Der gesamte Rechnungsbetrag ist, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, spätestens am Tag der Anreise in bar oder per Überweisung zu zahlen.
- Sofern der Verwender dem Vertragspartner jedoch eine Rechnung ohne spezifisches Fälligkeitsdatum stellt (z. B. bei späterer Fakturierung), ist diese binnen 10 Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug zahlbar.
3.4 Bei vorzeitiger Abreise bleibt der gesamte Rechnungsbetrag für die ursprünglich vereinbarte Dauer fällig, soweit der Verwender das Zimmer nicht anderweitig vermieten kann oder vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist.
3.5 Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz während der Vertragslaufzeit, werden die Preise entsprechend angepasst.
3.6 Preisänderungen: Der Verwender behält sich das Recht vor, die Preise anzupassen, wenn der Vertragspartner nachträglich Änderungen (Anzahl der Personen, Zimmer, Verlängerung etc.) wünscht und der Verwender diesen Änderungen ausdrücklich zustimmt. 3.7 Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen des Verwenders aufrechnen.
4. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Zimmer
4.1 Ein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Betten besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4.2 Check-In: Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 16:30 Uhr zur Verfügung. Der Vertragspartner wird gebeten, seine voraussichtliche Ankunftszeit vorab mitzuteilen. Bei absehbaren Verzögerungen ist der Verwender rechtzeitig zu informieren.
4.3 Check-Out: Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Erfolgt die Räumung verspätet, kann der Verwender ggf. eine zusätzliche Gebühr oder ein weiteres Tagesentgelt verlangen, sofern das Zimmer nicht rechtzeitig weitervermietet werden kann.
5. Stornierung und Rücktritt
5.1 Stornierungen müssen schriftlich (E-Mail, Brief, Fax) erfolgen.
5.2 Stornierungsbedingungen
- Buchungen bis einschließlich 4 Personen: Stornierungen sind bis 1 Monat vor Anreise kostenlos möglich. Danach wird der vereinbarte Preis zu 100 % fällig.
- Buchungen ab 5 Personen: Eine kostenfreie Stornierung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der volle vereinbarte Preis wird berechnet, sofern keine anderweitige Vermietung möglich ist.
5.3 Bei berechtigter Stornierung vor Ablauf der Frist (s. o.) erhält der Vertragspartner bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen zurück. Im Fall einer kostenpflichtigen Stornierung bleibt der vereinbarte Preis abzgl. eventuell ersparter Aufwendungen geschuldet.
5.4 Verbraucher (B2C) haben kein gesetzliches Widerrufsrecht für kurzfristige Beherbergungsverträge, da diese unter die Ausnahmeregelung des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB fallen.
5.5 Weitergehende Rücktrittsrechte (z. B. höhere Gewalt) richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und werden im Einzelfall geprüft.
6. Vertragsstrafen
6.1 Bei Verstößen gegen das Rauch- und Drogenverbot oder bei erheblichen Verschmutzungen kann der Verwender eine Vertragsstrafe erheben. Die Vertragsstrafe beträgt:
- 150,00 € pro Verstoß (z. B. Drogenkonsum, Tabakkonsum in den Räumlichkeiten),
- 250,00 € bei Rauchen in den Räumlichkeiten, wenn dieses Verbot in der Hausordnung oder deutlich am Objekt kenntlich gemacht ist.
6.2 Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt dem Verwender vorbehalten, sofern ein höherer Schaden nachgewiesen wird.
7. Standortveränderungen
7.1 Der Verwender behält sich das Recht vor, Gäste an vergleichbare Standorte (in Ausstattung und Lage) zu verlegen, wenn dies aus betrieblichen Gründen (z. B. technische Probleme, Renovierung) erforderlich ist und dem Vertragspartner die Verlegung zumutbar ist.
7.2 Der Verwender informiert den Vertragspartner hierüber unverzüglich. Sollte der Ersatzstandort nicht vergleichbar sein oder nicht zumutbar, hat der Vertragspartner das Recht, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
8. Haftung
8.1 Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die er oder seine Begleitpersonen, Gäste oder sonstige ihm zurechenbare Personen verursachen. Dies schließt auch Schäden durch fahrlässiges Verhalten ein.
8.2 Der Verwender haftet
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften,
- für sonstige Schäden nur bei Vorsatz und grob fahrlässigem Verhalten. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verwender nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
8.3 Weitergehende Haftungsansprüche gegen den Verwender, insbesondere für Folgeschäden und mittelbare Schäden, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Gerichtsstand
- Wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Aachen ausschließlicher Gerichtsstand.
- Gegenüber Verbrauchern (B2C) gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
9.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Verbraucher (B2C) genießen daneben den Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
9.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gesetzliche Regelung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Aachen, 30.04.2024
FJ-Living GmbH
Lukasstr. 27, 52070 Aachen
Geschäftsführer: Michael Franken und Marek Jordan